Zurückfordern von zuviel gezahlten Zuzahlungen

Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Zuzahlungsbefreiung bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. 
Wer im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreicht, kann sich von vielen Zuzahlungen (z.B. Rezeptgebühr, 10,- € Tagessatz in Kliniken,  Krankenfahrtenkosten etc.) der Krankenkasse befreien lassen oder sich am Jahresende die zu viel gezahlten Beträge zurückerstatten lassen.

Als "belastet" gilt:

  • Wer mehr als 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens bzw. der Bruttojahresrente für Zuzahlungen ausgibt. (Bsp.: 10.000 € Bruttojahreseinkommen = 200 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze).
  • Wer chronisch krank ist und mehr als 1% des jährlichen Bruttoeinkommens für Zuzahlungen ausgibt. (Bsp.: 10.000 € Bruttojahreseinkommen = 100 € Eigenanteil bzw. Belastungsgrenze).

Wie erhalte ich die Befreiung oder Rückerstattung?

Sie haben 2 Möglichkeiten, sich befreien zu lassen:

  • Sie zahlen im Laufe eines Kalenderjahres die anfallenden Zuzahlungen und reichen Ende des Jahres die entsprechenden Belege bei Ihrer zuständigen Krankenkasse ein. Bei Überschreiten Ihrer persönlichen Belastungsgrenze erhalten Sie eine Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages.
  • Sie zahlen den fälligen Betrag über 1% bzw. 2 % Ihres Bruttojahreseinkommens vorab an Ihre Krankenkasse und sind dadurch für das laufende Kalenderjahr von den Zuzahlungen befreit.

 Welche Belege muss ich bei meiner Krankenkasse vorlegen?

  • Nachweis über das Bruttojahreseinkommen z. B. Rente, Arbeitsentgelt, Krankengeld, Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung etc.
  • Bei chronischer Krankheit ist ein ärztlicher Nachweis erforderlich. Als chronisch krank gilt, wer wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung ist.
  • Zuzahlungsbelege:Auch hier werden die "Familienzuzahlungen" betrachtet, d. h. es werden Ihre Zuzahlungen und die Ihrer Angehörigen, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, zusammengerechnet. Lassen Sie sich für jede von Ihnen geleistete Zuzahlung einen Beleg geben und sammeln Sie diese.

Zum Bruttoeinkommen zählen alle Einkünfte, mit denen Versicherte ihren Lebensunterhalt finanzieren - zum Beispiel Gehalt, Renten, Versorgungsbezüge, Kapitalzinsen und Mieteinnahmen. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden die jährlichen Bruttoeinnahmen aller im Haushalt lebenden Angehörigen berücksichtigt. (Quelle des Satzes: www.aok-bv.de)  Von diesem Bruttoeinkommen können dann ein oder mehrere Freibeträge abgezogen werden, die jährlich angepasst werden.

2024

Für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen z. B. Ehegatten: 6363,- € , für jedes zu berücksichtigende Kind: 9312,- €

Beispiel:

Ehepaar, gemeinsames Jahresbruttoeinkommen......20.000,00 €

minus Freibetrag Ehegatte.....................................6.363,00 €

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für Zuzahlung berücksichtigtes Einkommen..............13.637,00 €

davon 2 % Zuzahlungsgrenze....................................272,74 €

 

 

Fazit: Sie zahlen für sich und Ihren Ehegatten maximal 272,74 € Zuzahlungen; danach können Sie sich befreien lassen und Ihre Krankenkasse übernimmt alle weiteren Zuzahlungen.


Die Befreiung gilt immer für ein Kalenderjahr; im darauffolgenden Jahr muss sie neu beantragt werden.

Wir drucken Ihnen selbstverständlich jederzeit und kostenlos eine Übersicht Ihrer Arzneimittelzuzahlungen aus, die Sie bei uns geleistet haben. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wir haben die Checkliste und den Antrag an Ihre Krankenkasse als pdf - Dokument hinterlegt.
Sie können diese Dokumente anschauen, speichern oder auch ausdrucken. Bitte klicken Sie zum Öffnen das entsprechende Bild an.

checkliste kkantrag kk

 

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Auf aponet.de, dem Gesundheitsportal deutscher Apothekerinnen und Apotheker finden Sie einen Zuzahlungsrechner. Bitte klicken Sie hier, um auf die Seite von aponet.de zu wechseln.

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