- Es gibt keine generelle Befreiung mehr. Erst wenn Sie als Versicherter 2 % (chronisch Kranke 1 %) Ihres Einkommens zugezahlt haben, bekommen Sie von der Krankenkasse für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis. Wir führen für Sie Buch.
- Für das Finanzamt oder Ihre Krankenkasse erstellen wir Ihnen jederzeit eine Sammelrechnung. So brauchen Sie keine Einzelquittungen mehr zu sammeln.
- Mit Hilfe der Kundenkarte sind wir stets im Bilde. Das ermöglicht uns, Sie auf Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten und mögliche Risiken hinzuweisen.
- Auch wenn Sie den Namen eines Präparates einmal vergessen haben - ein Blick in Ihre persönliche Datei und wir wissen, welche Mittel Sie schon einmal bekommen haben.
- Wir gewähren Ihnen 3 % Rabatt auf alle Artikel aus unserem Selbstbedienungsbereich.
- Bei Vorlage Ihrer Kundenkarte erhalten Sie 3 % Rabatt auf bestimmte Apothekenprodukte.
Ihre Kundenkarte erhalten Sie kostenlos in unserer Apotheke.
Bitte lesen Sie auch: Notdienste und Notrufe • Eine Übersicht unserer Leistungen • Unser Sortiment • Unsere Ratgeber • Downloads • Wichtige Adressen und Rufnummer • Weblinks